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Bildungszeit und Bildungsurlaub
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Zeit für neue Perspektiven!

Bildungszeit in Bremen

Für Beschäftigte mit Arbeitsort in Bremen besteht grundsätzlich Anspruch auf Bildungszeit. Wir, als ibs Bremen sindnach dem Bremischen Bildungszeitgesetz als Bildungsträger anerkannt, sodass viele unserer Fortbildungen und Module für Ihre Bildungszeit infrage kommen. Der Anspruch darauf entsteht für Sie nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Bei einer Fünf-Tage-Woche umfasst die Bildungszeit zehn Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren – also in der Regel fünf Tage pro Jahr.

Ein großer Vorteil: Während der Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildung erfolgt die Freistellung von der Arbeit, das Arbeitsentgelt wird regulär weitergezahlt. Der Antrag auf Bildungszeit muss spätestens sechs Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingereicht werden. Als anerkannter Bildungsträger nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz bieten wir Ihnen Fortbildungen an, die für Bildungszeit in Bremen genutzt werden können. Auch einzelne Module unserer Weiterbildungen können dafür genutzt werden.

 

Bildungsurlaub in Niedersachsen

Beschäftigte mit Arbeitsort in Niedersachsen haben grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen. Nicht genutzte Tage können in der Regel auf das Folgejahr übertragen werden. So lässt sich Ihre berufliche Weiterbildung flexibel planen und bei Bedarf auch gebündelt nutzen.

Ist eine Veranstaltung noch nicht anerkannt, können wir die Anerkennung bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) beantragen. Dafür gilt in der Regel eine Frist von mindestens drei Monaten vor Veranstaltungsbeginn. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig bei uns, damit wir die Fortbildung oder Module entsprechend anmelden können.

Für anerkannte Veranstaltungen muss der Antrag auf Freistellung beim Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich gestellt werden. Empfehlenswert sind sechs bis acht Wochen Vorlauf. Zusätzlich ist der Anerkennungsnachweis der Veranstaltung erforderlich. In Niedersachsen muss eine Veranstaltung in der Regel an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden, wie bspw. Traumapädagogik oder Psychomotorik

Melden Sie sich bei uns - wir helfen Ihnen gern weiter!

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gute Gründe Bildungsurlaub/Bildungszeit zu nutzen!

  • Fortbildungen sind möglich, ohne Erholungsurlaub zu nutzen. 
  • Das Gehalt wird während der Bildungszeit oder des Bildungsurlaubs weitergezahlt.
  • Neue Motivation, frische Impulse und berufliche Perspektiven bereichern Ihren Arbeitsalltag.
  • Der Austausch mit Fach- und Leitungskräften stärkt Ihr Netzwerk und eröffnet neue Blickwinkel.

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